Physiotherapie Glonntal

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit der Praxis Physiotherapie Glonntal (nachfolgend Praxis). Abweichende AGBs werden nur dann Bestandteil, wenn sie schriftlich anerkannt wurden. Mündliche Absprachen gelten grundsätzlich nicht.

Die Bestimmungen gelten mit der ersten Behandlung in der Praxis als angenommen.

§2 Termine 

2.1 Termine sind grundsätzlich einzuhalten. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, z.B.  aufgrund von Krankheit oder einem anderen wichtigen Grund, ist dies mindestens 24 Stunden vor dem Termin telefonisch mitzuteilen. Andernfalls behält sich die Praxis vor, die Behandlungskosten, die bei Wahrnehmung des Termins entstanden wären, als Schadensersatz in Rechnung zu stellen. Dem Patienten steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

2.2 Bei Absage eines Termins, bleiben alle vereinbarten Folgetermine bestehen, soweit diese nicht ausdrücklich mit abgesagt wurden.

2.3 Bei der ersten Behandlung ist der Patient verpflichtet eine Heilmittelverordnung vorzulegen. Wird keine Heilmittelverordnung vorgelegt, kann die durchgeführte Behandlung privat in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch für Folgetermine bei Fehlen einer Heilmittelverordnung.

2.4 Werden drei aufeinanderfolgende Termine abgesagt oder nicht wahrgenommen, behält sich die Praxis vor, alle weiteren Termine zu stornieren, die Heilmittelverordnung abzubrechen und stornierte Termine, die nicht anderweit vergeben werden konnten, gem. Ziff. 2.1 abzurechnen.

§3 Behandlungen

3.1 Die Behandlungszeiten richten sich nach den Vorgaben der jeweiligen Krankenkassen, können aber im Einzelfall auch länger dauern. Die Therapeutin, der Therapeut setzt seine Fähigkeiten und Kenntnisse der Heilkunde zur Befundung, Therapie und Beratung ein.

3.2 Alle durchgeführten Therapien erfolgen nach Absprache mit dem Patienten. Dieser verpflichtet sich, Angaben zu seiner Person, seinem Gesundheitszustand und Therapieverlauf umfassend und wahrheitsgemäß für einen patientenorientierten Behandlungsablauf anzugeben.

3.3 Der Therapeut ist berechtigt, eine Behandlung abzubrechen, sofern das Vertrauensverhältnis nicht gegeben scheint oder der Patient Therapiemaßnahmen verweigert oder vereitelt. Ebenfalls ist der Therapeut berechtig, eine Behandlung abzubrechen, wenn Angaben zur Person und/oder zu seinem therapierelevanten Gesundheitszustand lückenhaft oder unzutreffend angeben werden.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage nach Rechnungstellung.

4.2 Die Rezeptgebühr für die Heilmittelverordnung ist bei der ersten Behandlung in bar zu entrichten.

4.3 Bei Zweifel an einer Liquidität des Patienten behält sich die Praxis vor, eine Vorauszahlung zu verlangen. 

§5 Haftung

5.1 Die Praxis haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

5.2 Gleiches gilt für sonstige Schäden, die dem Patienten aufgrund einer vorsätzlichen oder grob  fahrlässigen Pflichtverletzung  der Praxis, ihrer gesetzlichen  Vertreter  und ihrer Erfüllungsgehilfen entstehen.

5.3 Soweit  die Praxis  weder  nach  den  Ziffern  5.2 und 5.3  noch  aufgrund  anderer zwingender  Vorschriften einer weitergehenden Haftung unterliegt, gilt die folgende Haftungsbeschränkung:

5.3.1 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Praxis lediglich für den dem Patienten vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.

5.3.2 Weitergehende  Schadens-  und  Aufwendungsersatzansprüche  des  Patienten, gleich  aus  welchem  Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

§6 Änderungen der AGBs, Preis und Leistungsbeschreibungen

6.1 Änderungen der AGBs, Preise und Leistungsbeschreibungen werden dem Patienten durch Aushang in der Praxis mitgeteilt. Auf Verlangen werden die AGBs dem Patienten ausgehändigt. Änderungen gelten als anerkannt, wenn der Patienten nicht binnen in 14 Tagen nach Möglichkeit der Kenntnisnahme schriftlich widerspricht.

§7 Salvatorische Klausel

7.1 Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, betrifft dies nicht die Gültigkeit der anderen Klauseln. Ist eine Klausel nur zum Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind angehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.